Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure werden von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt. Ihnen werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden Aufträge zur Prüfung von bautechnischen Nachweisen sowie bei der Bauüberwachung erteilt.
Ihre Vergütung richtet sich nach den Tarifstellen des Allgemeinen Gebührentarifs (AGT) zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung (AVwGebO NRW).