Die BVS IK-Bau NRW ermittelt als Service-Einrichtung der Ingenieurkammer-Bau NRW die Gebühren für die Tätigkeit von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren gemäß AVwGebO NRW. Nach Bewertung und Angebotserstellung erfolgt die Geltendmachung im Namen und in Unterstützung der Bauaufsichtsbehörde, welche den Prüfingenieur oder die Prüfingenieurin beauftragt hat, gegenüber der Bauherrschaft. Die erhobenen Zahlungen werden sodann unmittelbar an den Prüfingenieur bzw. die Prüfingenieurin ausgekehrt.
Sie möchten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur unseren Service in Anspruch nehmen ? Im Bereich Download finden Sie unter Formulare die Kooperationsvereinbarung als Grundlage für Angebotserstellung und Abrechnung. Nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erfolgt die Meldung einzelner Projekte über den „Meldebogen Prüfingenieurleistungen“, welchen Sie ebenfalls unter Formulare finden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.